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Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Im ZFER sind alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.

Mit der Einführung dieser Klassen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die gegenseitige unbeschränkte Anerkennung des EU-Führerscheins. Damit entfällt grundsätzlich eine Umtauschverpflichtung auch bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat.

Quelle:KBA

Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den neuen EU-einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013)
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das KBA erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.

Adressen von Fahrerlaubnisbehörden

Sie suchen die Adresse der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde? Diese steht Ihnen kostenfrei auf der Seite Anschriftenverzeichnisse zur Verfügung.

Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen des EU-Führerscheins finden Sie unter dem nachfolgenden Link des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kontakt

Für eine Kontaktaufnahme per E-Mail verwenden Sie bitte das Kontaktformular