Im ZFER sind alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.
Mit der Einführung dieser Klassen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die gegenseitige unbeschränkte Anerkennung des EU-Führerscheins. Damit entfällt grundsätzlich eine Umtauschverpflichtung auch bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat.
Quelle:KBA
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den neuen EU-einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013)
bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren
Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das KBA erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.
Adressen von Fahrerlaubnisbehörden
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