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Aufgaben des Zentralen Fahrzeugregisters

Das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) stellt insbesondere mit den modernen Datenübermittlungsverfahren ZEVIS im nationalen Bereich und EUCARIS im internationalen Bereich umfassende Daten bereit. 
 
Das ZFZR

  • erteilt Auskunft über Fahrzeugdaten und Halterdaten unter anderem

    • im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen,
    • bei Ermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Inland und Ausland (hier siehe auch die Richtlinie über den grenzüberschreitenden Halterdatenaustausch; Cross Border Enforcement (CBE)),
    • für die Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Inland und Ausland,
  • stellt Herstellern Fahrzeugdaten und/oder Halterdaten für Rückrufaktionen zur Verfügung, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
  • unterstützt Maßnahmen zur Gewährleistung des Kraftfahrzeug-Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
  • ermöglicht Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder,
  • unterstützt Maßnahmen zum Altfahrzeugrecht,
  • stellt Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Fahrzeugdaten zur Verfügung zur Rettung von Unfallopfern,
  • gewährleistet eine Aufbietung verlorener Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbriefe)
  • und führt den internationalen Nachrichtenaustausch über die erneute Zulassung von exportierten und importierten Fahrzeugen (REGINA) durch.

Zuständig für das Zulassungsrecht sind die Bundesländer.

Fachartikel

AufbietungPDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei

REGINAPDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei

Adressen von Zulassungsbehörden

Bei Fragen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen finden Sie die Kontaktdaten der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) hier:
Anschriftenverzeichnisse