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Informationen für Eigenversicherer von Elektrokleinstfahrzeugen

Halterdatenübermittlung für Eigenversicherer zu Elektrokleinstfahrzeugen (zum Beispiel E-Roller)

Sie sind als Eigenversicherer gemäß § 56 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verpflichtet, eigenständig Halter- und Fahrzeugdaten von Elektrokleinstfahrzeugen nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) an das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu übermitteln.

Folgendes Formular steht Ihnen zur Verfügung, um die erforderlichen Daten an das ZFZR zu übermitteln. Füllen Sie das Formular mit den entsprechenden Angaben aus und übersenden dieses per De-Mail an die auf dem Formular angegebene De-Mail-Adresse.

Formular zur Datenspeicherung von Haltereintragungen (§ 56 FZV) von Elektrokleinstfahrzeugen für Eigenversichererrtf, 134KB, Datei ist nicht barrierefrei

Sobald Ihre Daten in das ZFZR eingetragen wurden, erhalten Sie eine Rückantwort.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner unter der Telefonnummer: 0461 316-2520 zur Verfügung.