Im ZFZR werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller mit Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sowie die von den Technischen Überwachungsinstitutionen übermittelten Daten der Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen gespeichert.
Quelle:KBA
Daten werden übermittelt bei Neuzulassungen, Besitzumschreibungen (zulassungsrechtlich Halterwechsel), Außerbetriebsetzungen, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Halters und bautechnischen Veränderungen von Fahrzeugen. Ebenso bei Wechsel des Kfz-Versicherungsunternehmens, Vorliegen von Anzeigen über z. B. nicht vorhandenen Versicherungsschutz, technischen Mängeln, von Steuerrückständen bei Kraftfahrzeugen sowie Anhängern bzw. deren Haltern und durch die Versicherungsunternehmen bei Zuteilung eines Versicherungskennzeichens.
Daneben werden Suchvermerke (Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen) und Anzeigenvorfälle (Hinweise auf z. B. Nichtbestehen eines Kfz-Versicherungsverhältnisses) in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen.
Seit dem 01.10.2017/20.05.2018 werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung (unter anderem Stand des Wegstreckenzählers / Kilometerstände) als Voraussetzung für die internetbasierte Fahrzeugzulassung im ZFZR gespeichert.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Seit dem 1. Oktober 2017 können zugelassene Fahrzeuge über ein bei den Zulassungsbehörden betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt sowie eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter online durchgeführt werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
das Fahrzeug über Kennzeichen verfügt, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes genutzt werden. Diese werden ab dem 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben,
für das Fahrzeug eine „neue“ Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, d. h. das sich auf dem Dokument ein freizulegender Sicherheitscode befindet und
der Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung eingesetzt wird.
Unterscheidungszeichen auf Kennzeichen deutscher Kraftfahrzeuge (gemäß § 8 Absatz 2 FZV)
Nachfolgend finden Sie in einem Faltblatt eine Liste der festgelegten und aufgehobenen Unterscheidungszeichen auf den in Deutschland vergebenen Kennzeichen (Buchstabenabkürzungen für Städte und Kreise).
Sie suchen die Adresse der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde? Diese steht Ihnen kostenfrei auf der Seite Anschriftenverzeichnisse als PDF-Datei zur Verfügung. Andere Datenformate werden nur auf Anfrage als kostenpflichtige Auftragsarbeit angeboten.
Kontakt
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Zuständig für das Zulassungsrecht sind die Bundesländer.
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