und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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Quelle: KBA
Als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitig besserem Schutz gegen Manipulation von Aufzeichnungen hat die Europäische Gemeinschaft mit der Verordnung (EG) 2135/98 die Einführung eines digitalen EG-Kontrollgerätes für bestimmte Fahrzeugarten beschlossen.
Mit Verordnung (EU) 165/2014 wird ein intelligenter Fahrtenschreiber mit einem größeren Funktionsumfang und verbesserten Sicherheitsmechanismen eingeführt.
Für die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Institutionen führt die Abteilung Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die jährlichen Sicherheitsprüfungen im Auftrag der Deutschen Member State Authority (D-MSA) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf der Grundlage eines dort genehmigten Verfahrens durch. Damit wird die Einhaltung der Forderungen der Verordnung (EU) 165/2014 und der europäischen und deutschen Sicherheitspolitik überprüft.
In die Überprüfung einbezogen sind
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: Fahrtenschreiber - Allgemeine Informationen
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