Drogenverstöße wurden im Jahr 2018 im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das sind +14,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Drogenverstöße wurden im Jahr 2018 im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen. Das sind +14,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Die Benennung erfolgt auf der Grundlage eines Bewertungsverfahrens des KBA. Mit der Benennung werden Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen als Technische Dienste für das Typgenehmigungsverfahren des KBA anerkannt.
Externe Partner des KBA sind Stellen, die ermächtigt wurden, Begehungen zum Zweck der Anfangsbewertung ohne vorherige Absprache mit dem KBA durchzuführen.
Auf Anfrage werden Auskünfte über eine eventuelle Aussetzung der Benennung erteilt (Telefon +49 351 47385-0).
Die Benennung erstreckt sich ausschließlich auf die Anwendung des in der erteilten Urkunde genannten Scopes (siehe auch "UN-Regelungen/EU-Richtlinien/Verordnungen und dafür benannte Technische Dienste").
Die Prüflaboratorien werden als Technischer Dienst der Kategorie A und/oder B, D benannt.
Dateien "Zum Herunterladen" finden Sie hier.
Die Zertifizierungsstellen werden als Technischer Dienst der Kategorie C benannt.
Dateien "Zum Herunterladen" finden Sie hier.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg