Fahrzeuge sind zwar genehmigt und hergestellt worden, aber sie erfüllen nicht mehr die aktuellen Zulassungsvorschriften. Trotzdem kann auf Antrag zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen zugelassen werden.
Bedingungen sind:
Sofern auslaufende Serien durch andere als den Fahrzeughersteller oder Genehmigungsinhaber beantragt werden, gelten folgende Bedingungen:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung (RTF, 212 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg