und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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Fahrzeuge sind zwar genehmigt und hergestellt worden, aber sie erfüllen nicht mehr die aktuellen Zulassungsvorschriften. Trotzdem kann auf Antrag zeitlich befristet eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen zugelassen werden.
Bedingungen sind:
Sofern auslaufende Serien durch andere als den Fahrzeughersteller oder Genehmigungsinhaber beantragt werden, gelten folgende Bedingungen:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung (RTF, 212 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg