Tsd. Tonnen wurden in den ersten drei Quartalen 2020 von deutschen Güterkraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert. Bei arbeitstäglicher Betrachtungsweise sind dies -9,8 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
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Im BQR werden alle ab dem 23. Mai 2021 ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweise erfasst.
Zudem werden ab Oktober 2021 Teilnahmebescheinigungen zu Grundqualifikationen, beschleunigten Grundqualifikationen und Weiterbildungen gespeichert, auf deren Grundlage der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt wird. Darüber hinaus werden andere abgeschlossene spezielle Maßnahmen erfasst, die zu einer Reduzierung des Unterrichts- und/oder des Prüfungsumfangs bei den vorgenannten Qualifizierungsmaßnahmen führen können.
Mit Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wird die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 über einen Zeitraum von 5 Jahren ersetzt. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Frist gültig.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister speichert:
Teilnahmebescheinigungen (ab dem 25. Oktober 2021) zu
Die Datenmeldung zu Fahrerqualifizierungsnachweisen erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH nach Versand des Dokuments. Die Datenmeldung zu Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung bzw. des Unterrichts durch eine Industrie- und Handelskammer oder durch eine anerkannte Ausbildungsstätte. Im BQR werden die für den Fahrerqualifizierungsnachweis bzw. für die Teilnahmebescheinigungen relevanten Daten, nicht jedoch die Anschrift des Betroffenen gespeichert.
Für die Durchführung dieser Rechtsmaterie sind die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden zuständig. Sie nehmen die Anträge auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises entgegen, prüfen die Voraussetzungen (Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Anerkennung spezieller Maßnahmen) und klären Rechts- und Verfahrensfragen.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg