Tsd. Tonnen wurden in den ersten drei Quartalen 2020 von deutschen Güterkraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert. Bei arbeitstäglicher Betrachtungsweise sind dies -9,8 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
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Quelle: KBA
Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (EUropean Car and Driving Licence Information System) verbindet die zentralen elektronischen Systeme der europäischen Staaten zum Zwecke des gesicherten gegenseitigen Datenaustauschs miteinander.
Bei EUCARIS handelt es sich um ein System für den sicheren, EU-weiten Austausch von Fahrzeug- und Fahrerlaubnisregisterdaten zwischen berechtigten öffentlichen Stellen.
Ziel von EUCARIS ist es, die Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität, hierbei unter anderem die Aufdeckung von Fahrzeugdiebstählen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung des Führerscheintourismus zu unterstützen.
Die Einrichtung des EUCARIS basiert auf dem gleichnamigen
EUCARIS-Vertrag (PDF, 363 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
EUCARIS vernetzt die zentralen nationalen Verkehrsregister. Diesem dezentralen Ansatz folgend ist jedes Land verantwortlich für seine eigenen Daten und Verfahren. Berechtigte nationale öffentliche Stellen (zum Beispiel Polizei, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden) können online über ihre nationale EUCARIS-Kopfstelle in anderen Ländern Fahrzeug- oder Führerscheindaten auf Basis der für sie relevanten Rechtsgrundlage(n) abfragen. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diese Kopfstelle.
EUCARIS startete Anfang der 90er Jahre als Kooperation zwischen nationalen Verkehrsregisterbehörden. Ziel war es, die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Fahrzeugdiebstahls und die Eindämmung des Führerscheintourismus durch den Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten wirkungsvoll zu unterstützen.
Am 29. Juni 2000 schlossen fünf Staaten (Großbritannien und Nordirland, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland) den EUCARIS-Vertrag über ein europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem. Für Deutschland nimmt das KBA mit dreien seiner Register (Zentrales Fahrzeugregister, Zentrales Fahrerlaubnisregister, Fahreignungsregister) an dem Datenaustausch teil.
Neben den Verfahren auf Basis des EUCARIS-Vertrags gibt es zwischenzeitlich weitere Funktionalitäten, die das EUCARIS-System als technische Plattform nutzen:
Am 27. Mai 2005 schlossen sieben EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich) im rheinland-pfälzischen Prüm ein zwischenstaatliches Abkommen. Es dient der verbesserten Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch der Vertragsstaaten im polizeilichen Bereich auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung und der Verfolgung grenzüberschreitender schwerer Kriminalität.
Der Prümer Vertrag regelt die Vernetzung von DNA-, Fingerabdruck- sowie Fahrzeugdatenbanken. Berechtigte Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erhalten über ihre nationale Kontaktstelle direkten Zugriff. Im Bereich der Fahrzeugregisterdaten erfolgt der Abruf über ein speziell dafür eingerichtetes Verfahren unter Nutzung des EUCARIS-Systems. Der Einsatz des EUCARIS-Systems wurde damit vom Datenaustausch im rein administrativen Bereich auf den polizeilichen und justiziellen Bereich ausgedehnt. Mittlerweile wurde das multilaterale Prümer Abkommen in den EU-Rechtsrahmen überführt (Ratsbeschlüsse 2008/615/JHA und 2008/616/JHA). Damit wurde der Einsatz des EUCARIS-Systems für diesen Bereich auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.
Aktuell und für die nächsten Jahre sind weitere Einsatzfelder des EUCARIS-Systems vorgezeichnet:
Da das EUCARIS-System den Staaten eine erprobte und fast beliebig erweiterbare Plattform für den Datenaustausch bietet, ist zu erwarten, dass auf der technischen Plattform EUCARIS in der Zukunft noch weitere Verfahren realisiert werden. Über den Einsatz eines neu entwickelten, so genannten „Brokers“ ist es darüber hinaus möglich, das EUCARIS-System mit anderen Systemen zu verknüpfen.
EUCARIS hat sich zu einer europäischen Erfolgsgeschichte entwickelt. So werden jährlich über 10 Millionen Anfragen zu Fahrzeugen und Fahrerlaubnissen über EUCARIS gestellt. Nachfolgend einige Einsatzfelder von EUCARIS:
Weitere Informationen finden Sie hier.
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