Antragstellung Online
Für eine Antragsstellung online müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein NFC-fähiges Smartphone als Kartenlesegerät benutzen (Übersicht aller NFC-fähigen Smartphones). Alternativ können Sie auch ein Kartenlesegerät, dass am Computer betriebsbereit angeschlossen ist, verwenden. Die AusweisApp2-Software ist auf Ihrem Endgerät installiert und gestartet.
- Ein gültiger Personalausweis (nachdem 01.11.2010 ausgestellt) liegt vor und die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem Personalausweis aktiviert.
Eine Bedienungsanleitung über die Online-Beantragung finden Sie hier:
Anleitung zum Online-Antrag einer Registerauskunft per Smartphone (PDF, 100 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anleitung zum Online-Antrag einer Registerauskunft (PDF, 13 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Wenn der Antrag Online gestellt wurde, erfolgt die Erteilung der Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) soweit möglich ebenfalls online. In Ausnahmefällen kann es weiter zu einer schriftlichen Auskunft in Papierform kommen.
Weiter zur Online-Auskunft
Der
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion wurde unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern (
BMI) eingeführt. Alle Fragen, die den Personalausweises mit
Online-Ausweisfunktion betreffen, beantwortet Ihnen das zuständige
BMI unter dem Link
https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass für evtl. Rückfragen die Antragsdaten und das Aktenzeichen für die Dauer von sechs Monaten ab Auskunftserteilung gespeichert werden.
Anschließend werden die Daten gelöscht.
Weitere Informationen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das KBA finden Sie unter Datenschutz.
Antragstellung auf dem Postweg
- mit Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder
an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird darauf hingewiesen, dass für evtl. Rückfragen die Antragsdaten, das Aktenzeichen und die eingereichten Antragsunterlagen für die Dauer von sechs Monaten ab Auskunftserteilung gespeichert, bzw. archiviert werden. Anschließend werden die Daten gelöscht, bzw. vernichtet.
Weitere Informationen bzgl. der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das KBA finden Sie unter Datenschutz.