Ermahnungen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wurden im Jahr 2017 im Fahreignungsregister eingetragen.
Stand 01.11.2017, 12. Auflage
Für Rückfragen zum "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" sind grundsätzlich die Verkehrs-/Innenministerien der Länder zuständig.
Gedruckte Kataloge werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht herausgegeben. Sie erhalten diese Kataloge bei den ortsansässigen Büchereien, Druckereien, Automobilclubs und/oder im Verkehrsblatt-Verlag.
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Aktualisiert aufgrund der 53. Verordnung zur Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549) und des 56. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30.09.2017 (BGBl. I S. 3532). | 01.11.2017 |
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Das nachfolgende Änderungsverzeichnis bezieht sich auf die am 12.09.2017 bereitgestellte Druckdatei des BT-KAT-OWI: | 01.11.2017 |
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