Tsd. Tonnen wurden in den ersten drei Quartalen 2020 von deutschen Güterkraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert. Bei arbeitstäglicher Betrachtungsweise sind dies -9,8 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
> Mehr
Im ZFER sind alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst.
Mit der Einführung dieser Klassen gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die gegenseitige unbeschränkte Anerkennung des EU-Führerscheins. Damit entfällt grundsätzlich eine Umtauschverpflichtung auch bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat.
Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert
Die Datenmeldung der Fahrerlaubnisbehörde an das KBA erfolgt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen usw.), nicht jedoch die Anschrift gespeichert.
Sie suchen die Adresse der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde? Diese steht Ihnen kostenfrei auf der Seite Anschriftenverzeichnisse zur Verfügung.
Weitere Informationen zu rechtlichen Grundlagen des EU-Führerscheins finden Sie unter dem nachfolgenden Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg