Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Seit dem 1. Oktober 2017 können zugelassene Fahrzeuge über ein bei den Zulassungsbehörden betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt sowie eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter online durchgeführt werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Internetbasierte Fahrzeugzulassung.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg