Tsd. Tonnen wurden in den ersten drei Quartalen 2020 von deutschen Güterkraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert. Bei arbeitstäglicher Betrachtungsweise sind dies -9,8 Prozent weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
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Im ZFZR werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller mit Kennzeichen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge sowie die von den Technischen Überwachungsinstitutionen übermittelten Daten der Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen gespeichert.
Daten werden übermittelt bei Neuzulassungen, Besitzumschreibungen (zulassungsrechtlich Halterwechsel), Außerbetriebsetzungen, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Halters und bautechnischen Veränderungen von Fahrzeugen. Ebenso bei Wechsel des Kfz-Versicherungsunternehmens, Vorliegen von Anzeigen über z. B. nicht vorhandenen Versicherungsschutz, technischen Mängeln, von Steuerrückständen bei Kraftfahrzeugen sowie Anhängern bzw. deren Haltern und durch die Versicherungsunternehmen bei Zuteilung eines Versicherungskennzeichens.
Die Daten des ZFZR bilden die Grundlage für umfangreiche statistische Auswertungen durch die Fachabteilung Statistik, u. a. zu Neuzulassungen, Bestand, Besitzumschreibungen und Außerbetriebsetzungen.
Daneben werden Suchvermerke (Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen) und Anzeigenvorfälle (Hinweise auf z. B. Nichtbestehen eines Kfz-Versicherungsverhältnisses) in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen.
Seit dem 01.10.2017/20.05.2018 werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung (unter anderem Stand des Wegstreckenzählers / Kilometerstände) als Voraussetzung für die internetbasierte Fahrzeugzulassung im ZFZR gespeichert.
Seit dem 1. Oktober 2017 können zugelassene Fahrzeuge über ein bei den Zulassungsbehörden betriebenes Internetportal außer Betrieb gesetzt sowie eine Wiederzulassung auf den gleichen Halter online durchgeführt werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - Internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Nachfolgend finden Sie in einem Faltblatt eine Liste der festgelegten und aufgehobenen Unterscheidungszeichen auf den in Deutschland vergebenen Kennzeichen (Buchstabenabkürzungen für Städte und Kreise).
Suchvermerke (PDF, 670 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Personendaten im ZFZR (PDF, 282 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Sie suchen die Adresse der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde? Diese steht Ihnen kostenfrei auf der Seite Anschriftenverzeichnisse als PDF-Datei zur Verfügung.
Andere Datenformate werden nur auf Anfrage als kostenpflichtige Auftragsarbeit angeboten.
Kontaktformular© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg