Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Basis ist immer der mit der Auftragsabwicklung unmittelbar verbundene tatsächliche Aufwand. Dabei werden Kalkulationen im Vollkostendeckungsprinzip in Anlehnung an die §§ 63 und 61 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgenommen. Neben den tatsächlichen entstehenden Personal- und Sachaufwendungen werden Gemeinkosten aus Umlagen und Verrechnungen in die Preisbildung einbezogen (zum Beispiel für die Nutzung der Infrastruktur). Diese betragen aktuell rund 65 Prozent auf die tatsächlich angefallenen Personalkosten. Zuschläge für Informations- (100 %) und Weiterverwertungsrechte (200 %) sowie Rabatte für Forschungs- (50 %) und Ausbildungszwecke (25 %) werden nach bundeseinheitlichem Standard auf den Selbstkostenpreis erhoben.
Beispiel für das Berechnungsschema:
Tatsächliche Personalkosten + 65 Prozent Gemeinkostenzuschlag + direkt zuordenbare Sachausgaben für IT, Prozesskosten, Auslagen (zum Beispiel Porto- oder Druckkosten) und Ähnliches + Zuschläge aus erweiterter Nutzung abzgl. Rabatt = Endkosten/Preis netto; zuzüglich Umsatzsteuer (19 %) = Endkosten/Preis brutto.
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