Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Drogenverstöße wurden im Jahr 2019 insgesamt im Fahreignungsregister eingetragen. Das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
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Übermitteln Sie den Antrag, die vom Hersteller ausgefüllte Herstellerbescheinigung, den Kaufnachweis und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung an das KBA.
Brief: | Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Sachgebiet 411 24932 Flensburg |
Telefax: | +49 461 314-1726 |
E-Mail: | ausnahmen-einzelfahrzeuge@kba.de |
Antrag auf Ausnahmegenehmigung (RTF, 212 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Herstellerbestätigung - Fahrzeug gemäß 2007/46/EG (RTF, 89 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg