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Welche Produkte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht?

Das KBA überwacht:

  • Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
  • land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge*
  • für den Straßenverkehr ermächtigte Elektrokleinstfahrzeuge

*) Pedalelektrische Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h (sogenannte "Pedelecs" oder "Pedelec25") gelten nicht als Kraftfahrzeuge.