Welche Produkte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht?
Das KBA überwacht:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
- zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge*
- für den Straßenverkehr ermächtigte Elektrokleinstfahrzeuge
*) Pedalelektrische Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h (sogenannte "Pedelecs" oder "Pedelec25") gelten nicht als Kraftfahrzeuge.