Welche Produkte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht?
Das KBA überwacht:
- Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge,
- zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge*,
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Verbrennungsmotoren für Schienenfahrzeuge.
*) Pedalelektrische Fahrzeuge mit Tretunterstützung bis 25 km/h (sogenannte „Pedelecs“ oder „Pedelec25“) gelten nicht als Kraftfahrzeuge.