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Welche Maßnahmen kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen der Marktüberwachung ergreifen?

Das KBA veranlasst bei Vorliegen sicherheitsrelevanter Mängel oder Vorschriftenabweichungen Maßnahmen wie zum Beispiel Rückrufe und öffentliche Warnungen und überwacht deren Durchführung. Durch die Zulassungsstellen der Länder, kann im Rahmen einer Rückrufaktion die Betriebsuntersagung erfolgen. Auch kann das KBA Sanktionen bei Verstößen von Wirtschaftsakteuren anordnen.