Aberkennung der Fahrerlaubnis
Deutsche Behörden/Gerichte können im Ausland erteilte Fahrerlaubnisse nicht entziehen, aber das Recht aberkennen, von einer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.
Deutsche Behörden/Gerichte können im Ausland erteilte Fahrerlaubnisse nicht entziehen, aber das Recht aberkennen, von einer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.