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Aufbauseminar

Ein Aufbauseminar wird durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen hat. Das Aufbauseminar findet in Gruppengesprächen an mehreren Tagen statt. Zusätzlich ist eine Fahrprobe durchzuführen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen im Aufbauseminar lernen, sich in verantwortungsvoller Weise und mit Rücksicht auf andere im Straßenverkehr zu bewegen.

Personen mit einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol oder berauschenden Mitteln (§ 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes) an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, müssen, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, auf Anordnung an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. In besonderen Aufbauseminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel (illegale Drogen) individuell geschult und informiert. Das besondere Aufbauseminar findet in Gruppengesprächen und an mehreren Tagen statt.