Benennung (Anerkennung)

Die Benennung als Technischer Dienst hat den Zweck, die Kompetenz der jeweiligen Stellen zu dokumentieren und das Vertrauen in die Prüfergebnisse
dieser Stellen zu stärken. Im Ergebnis ist der Technische Dienst berechtigt, im Genehmigungs- und Marktüberwachungsverfahren des KBA tätig zu
werden.