Benennung (Anerkennung)
Erteilung der Befugnis entsprechend der EU-Rahmenrichtlinien und -Verordnungen, dem Übereinkommen von 1958 und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) als Technischer Dienst
- Qualitätsmanagementsysteme entsprechend der genehmigungsrelevanten Anforderungen zu bewerten und
- Prüfungen durchzuführen und entsprechende Prüfberichte für das Typgenehmigungsverfahren zu erstellen.