Fahrlehr-Erlaubnis
Der Inhaber einer Fahrlehr-Erlaubnis ist berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern für die Fahrerlaubnisklassen A, BE, CE und DE.
Der Inhaber einer Fahrlehr-Erlaubnis ist berechtigt zur Ausbildung von Fahrschülern für die Fahrerlaubnisklassen A, BE, CE und DE.