Fahrverbot

Bei Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht nach § 25 StVG in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Bei Verurteilung wegen einer Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe, kann das Gericht nach § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.