Fahrzeuguntersuchung

Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen müssen nach Maßgabe der Anlage VIII zu § 29 StVZO
(siehe Anlage VIII zu § 29 StVZO) in regelmäßigen Abständen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation zu einer Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Der Zeitpunkt ist an der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs zu ersehen. Darüber hinaus werden situationsbedingt Einzelabnahmen und -gutachten für Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugteile durchgeführt. Die Fahrzeuguntersuchungen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr.