Kraftfahrzeuganhänger

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (gemäß Systematik der Straßenfahrzeuge DIN 70 010) (siehe auch O-Fahrzeug); Anhänger beziehungsweise Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft gehören nicht hierzu. Sie gehören zur EG-Fahrzeugklasse R, für die zurzeit noch keine EG-Typgenehmigungen erteilt werden können und die wie bisher nach den nationalen Fahrzeug- und Aufbauarten eingestuft werden).