GSB 7.1 Standardlösung

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Kraftstoffarten

Die Zuordnung eines Fahrzeugs zur Kraftstoffart und Energiequelle erfolgt aufgrund der Angaben im Feld P.3 in der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1). In der Statistik zum Verkehr in Kilometern werden diese Kraftstoffarten/Energiequellen noch weiter zusammengefasst. Zum besseren Verständnis bzw. zur Übersichtlichkeit erhalten diese, nutzerfreundliche Begriffe wie z. B. Hybrid.