Kurzzeitkennzeichen

Amtliches Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, max. bis zu fünf Tagen gültig. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen vermerkt. Ausgestaltung des Kennzeichens ergibt sich aus Abschnitt 6 der Anlage 4 zur FZV.