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Lastkraftfahrzeuge

Sind Lastkraftwagen (Lkw) mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast oder, bei unbekannter Nutzlast, mehr als 6 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Sattelzugmaschinen, einschließlich der von diesen Lastkraftfahrzeugen gezogenen Anhänger und Sattelauflieger.