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Neuzulassungen von Personenkraftwagen (Pkw) im Jahresverlauf 2024 nach Marken und alternativen Antrieben Pressemitteilung Nr. 14/2024

Flensburg, 16. April 2024. Insgesamt wurden 304.725 Neuwagen mit alternativen Antrieben im ersten Quartal 2024 zugelassen. Sie erreichten damit einen Anteil von 43,9 Prozent am Gesamtneuzulassungsvolumen von 694.785 Personenkraftwagen (Pkw).

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebsarten im März 2024 Pressemitteilung Nr. 13/2024

Flensburg, 8. April 2024. Im Berichtsmonat März 2024 gab es lediglich im Segment der „SUVs“ einen Wechsel des zulassungsstärksten Modells, dort erreichte der VW T-Roc diese Position. In den weiteren Segmenten zeigten sich die zulassungsstärksten Modelle des Vormonats.

Fahrzeugzulassungen im März 2024 Pressemitteilung Nr. 12/2024

Flensburg, 4. April 2024. Im März 2024 wurden 263.844 Personenkraftwagen (Pkw) neu zugelassenen und damit -6,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Neuzulassungen für gewerblich Haltende sanken um -4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, ihr Anteil betrug 68,1 Prozent. Die privaten Neuzulassungen gingen um -9,4 Prozent zurück.

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M1-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

Personenkraftwagen

  • Limousine
  • Schräghecklimousine
  • Kombilimousine
  • Coupé
  • Cabrio-Limousine
  • Mehrzweckfahrzeug

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

  • Wohnmobile
  • Krankenwagen
  • Leichenwagen
  • Beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Sonstige
    (gemäß Rahmenrichtlinie 1999/37/EG, seit 01.10.2005)
  • Rollstuhlgerecht (seit 29.04.2009)

Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet. Ebenso Schwimmwagen beziehungsweise Amphibienfahrzeuge, zulassungspflichtige Krankenfahrstühle und Motorschlitten (siehe auch Personenkraftwagen).