M1-Fahrzeug
EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
Personenkraftwagen
- Limousine
- Schräghecklimousine
- Kombilimousine
- Coupé
- Cabrio-Limousine
- Mehrzweckfahrzeug
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
- Wohnmobile
- Krankenwagen
- Leichenwagen
- Beschussgeschützte Fahrzeuge
- Sonstige
(gemäß Rahmenrichtlinie 1999/37/EG, seit 01.10.2005) - Rollstuhlgerecht (seit 29.04.2009)
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet. Ebenso Schwimmwagen beziehungsweise Amphibienfahrzeuge, zulassungspflichtige Krankenfahrstühle und Motorschlitten (siehe auch Personenkraftwagen).