M1-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G)

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

Personenkraftwagen

  • Limousine
  • Schräghecklimousine
  • Kombilimousine
  • Coupé
  • Cabrio-Limousine
  • Mehrzweckfahrzeug

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

  • Wohnmobile
  • Krankenwagen
  • Leichenwagen
  • Beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Sonstige
    (gemäß Rahmenrichtlinie 1999/37/EG, seit 01.10.2005)
  • Rollstuhlgerecht (seit 29.04.2009)

Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der KBA-Statistik, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen ("Pkw offen" und "Pkw geschlossen") zugeordnet. Ebenso Schwimmwagen beziehungsweise Amphibienfahrzeuge, zulassungspflichtige Krankenfahrstühle und Motorschlitten (siehe auch Personenkraftwagen).