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M2- beziehungsweise M3-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit Richtlinie 97/27/EG und 2001/85/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 5 Tonnen = M2 und mehr als 5 Tonnen = M3), dem Aufbautyp (Ein- beziehungsweise Doppeldecker und Gelenk- beziehungsweise Niederflurbus), der Anzahl der Sitz- und/oder Stehplätze sowie besonderer Zweckbestimmung (vergleiche Erläuterungen zu M1-Fahrzeugen jedoch ohne „Rollstuhlgerecht“).

Für M2- beziehungsweise M3-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden (siehe auch Kraftomnibus).