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Mild-Hybrid

Mild-Hybride nutzen ihre Elektromotoren lediglich, um den Motor beim Beschleunigen und im Fahrbetrieb zu unterstützen. Ihr Elektromotor kann das Kraftfahrzeug aber in der Regel nicht alleine antreiben. Als elektromotorische Leistungen werden etwa 6 - 14 kW/t angegeben.

Da die Mild-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe der maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Diese CoC-Daten lagen seit ihrer Einführung nicht für alle Hersteller vollumfänglich und auswertbar vor. Eine Unterscheidung in Mild- bzw. Voll-Hybride ist daher ausschließlich für die Neuzulassungen ab dem Berichtsjahr 2022 möglich.