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O-Fahrzeug

EG-Fahrzeugklasse: Nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in Verbindung mit 97/27/EG). Sie gliedern sich nach der zulässigen Gesamtmasse (bis 0,75 Tonnen = O1, mehr als 0,75 Tonnen bis 3,5 Tonnen = O2, mehr als 3,5 Tonnen bis 10 Tonnen = O3 und mehr als 10 Tonnen = O4), dem Anhängertyp „Sattel-, Deichsel- oder Zentralachsanhänger“ sowie weiteren Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung („Beschussgeschützt“, „Wohnanhänger“ und „Sonstige“).

Für O-Fahrzeuge können erstmals seit 29.04.2009 EG-Typgenehmigungen erteilt werden. (siehe auch Anhänger (Anh), Kraftfahrzeuganhänger beziehungsweise Sattelanhänger (Sanh)).
(Anhänger für den Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft siehe Anhänger Kraftfahrzeuganhänger)