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Open Data im KBA

Open Data ist die zeitnahe Bereitstellung von Daten für jeden potenziellen Nutzer in verwertbarer, maschinenlesbarer und geldleistungsfreier Form unter Berücksichtigung der Pflichten zur Quellennennung und Urheberrechte. Die Daten sind nach Möglichkeit unbearbeitet zur Verfügung zu stellen. Dabei haben Schutz von personenbezogenen Daten und/oder andere rechtliche Schutzbelange oberste Priorität. Die Daten sind vor ihrer Veröffentlichung dahingehend zu bearbeiten. Sie sind dauerhaft bereitzustellen und mit Metadaten zu versehen. Die Bereitstellung möglichst vieler Daten – auch in modifizierter Form – wird angestrebt.
Grundlage der Bereitstellung von Open Data im KBA sind § 12a des E-Government-Gesetzes (EGovG) und das Positionspapier Open Data des BMVI.