GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Nationale Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt und geeignet sind. Eingeschlossen sind:

  • Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft (z. B. Mähdrescher)
  • Arbeitsmaschinen für Erdarbeiten und Straßenbau (z. B. Planiermaschine)
  • Sonstige Arbeitsmaschinen (z. B. Mobilkran)

(Siehe auch N-Fahrzeug beziehungsweise T-Fahrzeug bei land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.)