Technische Prüfstellen

In den Technischen Prüfstellen (TP) werden Hauptuntersuchungen von kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) durch amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt.