GSB 7.1 Standardlösung

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Tilgungsfristen

Feststehende Fristen: 2,5 Jahre, 5 Jahre und 10 Jahre (zuzüglich einer Überliegefrist von 1 Jahr). Nach Ablauf der Fristen werden Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Fahreignungsregister (FAER) gelöscht.