GSB 7.1 Standardlösung

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Typgenehmigungen

Bestätigung der Typgenehmigungsbehörde, dass ein serienmäßig in größerer Stückzahl hergestellter Typ gleichartiger Fahrzeuge oder Fahrzeugteile den Vorschriften entspricht. Folgende Typgenehmigungen können erteilt werden: Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge nach § 20 StVZO, Allgemeine Betriebserlaubnisse für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO, Allgemeine Bauartgenehmigungen nach § 22a StVZO, EG/EU-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, Systeme und Fahrzeugteile nach den Rahmenrichtlinien – bzw. verordnungen (2007/46/EG, 2003/37/EG, 2002/24/EG, (EU) Nr. 167/201 und 168/2013) und den dazugehörigen Einzelrichtlinien / -verordnungen sowie UNECE-Genehmigungen für Systeme und Fahrzeugteile.