Verkehrspsychologische Beratung

Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, legt ihm die Fahrerlaubnisbehörde nahe, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.