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Versagung der Fahrerlaubnis

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird versagt beziehungsweise abgelehnt, wenn der Antragsteller körperliche, geistige Mängel oder charakterliche Mängel wie Neigung zur Trunk- und Rauschgiftsucht aufweist oder die Prüfungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht besteht.