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Voll-Hybrid

Voll-Hybrid-Fahrzeuge sind mit ihrer elektromotorischen Leistung von 20 kW/t und mehr in der Lage auch rein elektromotorisch zu fahren (einschließlich Anfahren und Beschleunigen). Im Gegensatz zum Plug-in-Hybrid kann die Antriebsbatterie aber nicht extern aufgeladen werden.

Da die Voll-Hybride als solche nicht im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind, werden im Rahmen der Amtlichen Fahrzeug-Statistik mittels der Angabe zur maximalen Nennleistung des Elektromotors in den CoC-Daten zum Neuwagen die Hybrid-Fahrzeuge in Mild- und Voll-Hybride unterteilt. Diese CoC-Daten lagen seit ihrer Einführung nicht für alle Hersteller vollumfänglich und auswertbar vor. Eine Unterscheidung in Mild- bzw. Voll-Hybride ist daher ausschließlich für die Neuzulassungen ab dem Berichtsjahr 2022 möglich.