Zentrale Stelle

Die im Rahmen der Durchführung von Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern erhobenen Ergebnisse aus Prüfvorgängen und Mängelfeststellungen (§ 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Anlagen VIII und VIIIa) werden von den technischen Prüfstellen sowie den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen zum Zwecke der Aufbereitung, Prüfung und Weitergabe von Ergebnissen nach Nummer 3.2 der Anlage VIIIa und Nummer 8.3 der Anlage VIIIe der StVZO an die, in der Bundesrepublik Deutschland, ansässige zentrale Stelle, derzeit die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH, übermittelt.