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Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Aufgrund einer EG-Richtlinie wurden die Fahrzeugdokumente, die seit Jahrzehnten unverändert bestanden, zum 01.10.2005 geändert. Ziel war es, die neuen Dokumente und ihre Einträge vor Fälschungen zu sichern und EU-weit zu harmonisieren.

Die 3. Version der aktuellen Fahrzeugdokumente wird seit dem 01.01.2018 ausgegeben.

Die neuen Dokumente bestehen aus der:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

Die aktuellen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, zum Beispiel mit

  • einem Wasserzeichen (stilisierter Adler)
  • diversen sichtbaren und nicht sichtbaren fluoreszierenden Fasern beziehungsweise Planchetten
  • Mikroschriften
  • nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler
  • Druckstücknummer
  • Sicherheitscode

Zusätzlich enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I ein optisch-variables Element in Form eines Kinegrams. Es stellt ein weiteres Echtheitsmerkmal dar und kann von den Polizeibehörden maschinell kontrolliert werden. Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten decken. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten überprüft werden.

Die Zulassungsbescheinigungen sind mit einer 8-stelligen Druckstücknummer versehen (in Klarschrift und als Barcode). Darunter verbirgt sich der Sicherheitscode. Die Freilegung des Sicherheitscodes darf nur für die internetbasiert verfügbaren Anwendungen im Online-Verfahren erfolgen.

Vor dem 01.01.2018 ausgestellte Dokumente (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und vorherige Versionen der aktuellen Zulassungsbescheinigungen) behalten so lange ihre Gültigkeit, bis zu dem Fahrzeug eine Änderung (Halterwechsel, Eintragung technischer Änderungen, etc.) vorgenommen wird.